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   OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 208/01   

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OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 208/01 (https://dejure.org/2003,8888)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2003 - 27 U 208/01 (https://dejure.org/2003,8888)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 27 U 208/01 (https://dejure.org/2003,8888)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Durchsetzungssperre von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung bei einer Gesellschaftsliquidation; Ansprüche wegen des Missbrauchs einer Kontovollmacht ; Schadensersatzansprüche wegen Schädigung einer Kommanditgesellschaft und ihrer Gesellschafter durch Untreue; Unerlaubte ...

  • Judicialis

    BGB § 393; ; BGB § ... 774 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt.; ; BGB § 818; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB 3 819; ; BGB § 819 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 852 Abs. 2; ; BGB § 852 Abs. 3; ; StGB § 266; ; StGB § 266 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Zahlungsanspruch einer KG in Liquidation gegen einen ehemaligen gesellschafter wegen dessen vorsätzlich begangener Untreue unterliegt nicht der sog. Durchsetzungssperre.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2003, 677
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 25.06.1986 - 2 U 75/85
    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 208/01
    Dies folgt aus einem aus § 393 BGB abzuleitenden Rechtsgedanken (ebenso OLG Köln, BB 1986, 1888).
  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 232/74

    Klage auf Rückzahlung von aus einem Unternehmen entnommener Gelder - Aufrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 208/01
    § 393 ist auch auf einen Anspruch nach § 852 Abs. 3 BGB anwendbar (BGH, Urteil vom 24. November 1976, IV ZR 232/74, NJW 1977, 529 f.).
  • LG Bochum, 28.04.1999 - 2 O 7/99

    Sittenwidrigkeit des FV, Knebelung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 208/01
    Der Beklagte erklärt gegenüber dem Zahlungsanspruch der Klägerin hilfsweise die Aufrechnung, und zwar erstrangig mit dem bereits in erster Instanz zur Aufrechnung gestellten Betrag von 14.846,84 DM, und im Range danach und begrenzt bis zur Höhe der Klageforderung mit einem angeblich auf den Beklagten gem. § 774 Abs. 1 S. 1 BGB übergegangenen Anspruch aus einer Darlehensverpflichtung der Klägerin gegenüber der Sparkasse P, für die der Beklagte eine Bürgschaft übernommen hatte, aus der er im Verfahren 2 O 7/99 vor dem Landgericht Siegen in Höhe von 182.494,99 DM in Anspruch genommen und zur Zahlung verurteilt worden ist.
  • BGH, 15.01.1988 - V ZR 183/86

    Gesamtschuldnerausgleich in der Auseinandersetzung einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 208/01
    Denn wenn es sich auch bei der in zweiter Linie zur Aufrechnung gestellten Forderung ursprünglich um einen Drittgläubigeranspruch handelte und solche Ansprüche auch nach Abtretung an einen Gesellschafter ihren Charakter nicht verlieren und deshalb grundsätzlich nicht der Durchsetzungssperre unterliegen (vgl. MünchKomm/ Ulmer, § 730 BGB, Rdn. 240), so hat die Bürgschaft für die Klägerin doch ihre Grundlagen im Gesellschaftsverhältnis, so daß alle daraus resultierenden Ansprüche gleichermaßen der Durchsetzungssperre unterliegen (vgl. MünchKomm/Ulmer, a.a.O., Rdn. 41; BGHZ 103, 72).
  • BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91

    Vermögensschaden - Betrug - Grundstückskauf - Vorsatz bei Vertragsschluß - Rechte

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 208/01
    Aber es reicht aus, wenn das gesamthänderisch gebundene Sondervermögen dadurch geschädigt wird, daß gleichzeitig das Vermögen der Gesellschafter berührt wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1991, 4 StR 258/91, wistra 1992, 24 ff. mit Verweis auf BGH wistra 1984, 71 und 226).
  • BGH, 29.11.1983 - 5 StR 616/83

    Vorliegen eines, im Rahmen des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) relevanten,

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 208/01
    Aber es reicht aus, wenn das gesamthänderisch gebundene Sondervermögen dadurch geschädigt wird, daß gleichzeitig das Vermögen der Gesellschafter berührt wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1991, 4 StR 258/91, wistra 1992, 24 ff. mit Verweis auf BGH wistra 1984, 71 und 226).
  • OLG München, 04.07.2012 - 20 U 772/12

    Ansprüche eines Partners bei Ausscheiden aus der Partnerschaftsgesellschaft

    Soweit das OLG Hamm demgegenüber in seinem Urteil vom 16.01.2003, NZG 2003, 677 , für den Fall der Untreue angenommen hat, dass die Durchsetzungssperre nicht gelte, wenn diese zu einem Zeitpunkt erfolge, in dem das Ausscheiden bereits feststehe, ist - abgesehen von dem Umstand, dass vorliegend das Landgericht eine Untreue seitens des Beklagten mangels Vorsatzes ausdrücklich verneint hat - schon die Begründung nicht überzeugend.

    Ein Fall der Divergenz im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Hamm, NZG 2003, 677 , und des OLG Schleswig vom 26.02.2009, Az. 5 U 92/08, liegt nicht vor, da sich der vorliegende Sachverhalt aus den oben unter Ziff. II. 1. genannten Gründen von den dort entschiedenen Fällen in wesentlichen Punkten unterscheidet und zudem eine vorsätzliche unerlaubte Handlung des Beklagten nicht nachgewiesen ist.

  • OLG Brandenburg, 26.01.2016 - 3 U 138/09

    Nichtigkeit eines Gesellschaftsvertrages: Anwendbarkeit der Grundsätze über die

    Bereits die Erteilung einer Bankvollmacht begründet regelmäßig eine Treupflicht (Fischer, a.a.O., Rn 39; BGH, 5 StR 247/11, wistra 2012, 22; OLG Hamm, 27 U 208/01, NZG 2003, 677).
  • OLG München, 28.09.2022 - 7 U 3238/20

    Unwirksamkeit einer Notarurkunde

    Allerdings ist dies nicht Selbstzweck, sondern folgt aus dem Anliegen, ein geordnetes Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters mit einer Auseinandersetzungsbilanz sicherzustellen (OLG Hamm, Urteil vom 16.1.2003 - 27 U 208/01, Rz. 41).
  • OLG Dresden, 26.06.2008 - 1 U 1517/07
    Zwar ist die Fondsgesellschaft selbst nicht Geschädigte, dies sind, so weit ist der Klägerin zu folgen, die Anleger (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2003, Az: 27 U 208/01, NZG 2003, 677).
  • LG Krefeld, 07.09.2016 - 2 O 153/13

    Inanspruchnahme des Gesellschafter einer insolventen Rechtsanwaltskanzlei auf

    Ein solches eigenmächtiges Vorgehen wollen die Regeln eines geordneten Ausscheidens mit einer Auseinandersetzungsbilanz gerade verhindern (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. Januar 2003 - 27 U 208/01 Rn. 41, juris; kritisch dazu OLG München, Urteil vom 07.04.2012 - 20 U 772/12).
  • LG Essen, 04.08.2005 - 18 O 18/05

    Zahlungsanspruch bzgl. Gewinne einer gegründeten Rechtsanwaltssozietät bei

    Ausgenommen sind lediglich Ansprüche, die auf einer unerlaubten Handlung beruhen (OLG Hamm, NZG 2003, 677 (678); Sprau, in: Palandt, Kommentar zum BGB, 63. Aufl., 2004, § 730 Rn. 7).
  • LG Stuttgart, 20.10.2021 - 49 O 206/20
    Eine Ausnahmekonstellation, in der teilweise in der Rechtsprechung bei einem nachträglichen "vorsätzlichen Griff in die Kasse" durch einen Gesellschafter eine Ausnahme von der Durchsetzungssperre angenommen wurde (s. OLG Hamm, Urt. v. 16.01.2003, 27 U 208/01, NZG 2003, 677 ff.), liegt nach Auffassung der Kammer hier nicht vor.
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